Anmeldung
Februar 20.02.2024
Schulanmeldung der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler
Video zum Erstklasselterninformationsabend
Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler,
Sie finden im Anschluss ein Video von Frau Jäger, in dem sie Erklärungen und wichtige Informationen zum Schulstart 2023/2024 zusammenfasst. Zusätzlich erhalten Sie Informationen an unseren Informationselternabenden.
Eltern von Kindern, die eingeschult werden erhalten einen Brief. Ebenso erhalten Sie zu Informationen zu den Themen vorzeitige Einschulung und Zurückstellung unter den Rubriken Schule und Einschulung Klasse 1. Link zu diesen Seiten
Video zur Einschulung Elterninformation
Video zur Einschulung Teil II
Vorzeitige Einschulung und Zurückstellung
Für die Entwicklung der Kinder ist es von großer Bedeutung, dass sie zum möglichst richtigen Zeitpunkt eingeschult werden. So kann Unter- oder Überforderung mit langfristigen Folgen für die Kinder vermieden werden. Darüber müssen sich Eltern und Schule im Interesse der Kinder intensiv verständigen und beraten. Fachkräfte können dabei helfen. Die Kooperation zwischen Grundschule und Kindertageseinrichtungen stellt den notwendigen Rahmen her.
Schulpflichtig zum neuen Schuljahr werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Die Anträge auf vorzeitige Aufnahme und auf Zurückstellung beim Schulbesuch können bei der Schulanmeldung, aber auch noch danach gestellt werden.
Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule
Die erweiterte Stichtagsregelung ermöglicht, dass Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni des Folgeschuljahres das sechste Lebensjahr vollenden, im Herbst eingeschult werden können, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Sie haben an unserer Schule die Möglichkeit, ihr Kind bis zum 30. Juni anzumelden. Dazu vereinbaren Sie im Sekretariat einen Termin bei der Schulleitung. Durch die Anmeldung wird ihr Kind dann schulpflichtig.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Vom Schulbesuch zurückgestellt werden können Kinder, bei denen zu erwarten ist, dass sie den für die Einschulung notwendigen Entwicklungsstand binnen eines Jahres erreichen. Für diese Kinder wurde die Grundschulförderklasse/ Vorschulklasse an der Grundschule in Söllingen (https://grundschule-soellingen.de/vorschulklasse )eingerichtet. Bei Zurückstellung sollte der Besuch der Grundschulförderklasse die Regel sein. Die Entscheidung über die Zurückstellung liegt bei der Schulleitung (siehe SchG 74 (2)) auf der Grundlage der schulärztlichen und pädagogischen Gutachten. Ein Einvernehmen wird in der Beratung angestrebt.
Genauere Informationen zur Einschulung erhalten Sie auf der Seite des Kultusministeriums.
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind an einer anderen Grundschule einzuschulen, ist folgendes zu beachten:
Die Grundschulen sind in Schulbezirke aufgeteilt. In Pfinztal sind dies die Teilorte Wöschbach, Berghausen, Söllingen und Kleinsteinbach. Grundsätzlich ist die Anmeldung an der zuständigen Grundschule zu leisten. Dort kann bei der Anmeldung bei begründeten Fällen ein Antrag auf Schulbezirkswechsel gestellt werden. Dieser Antrag wird dann durch das Staatliche Schulamt geprüft.
Auszug aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg Stand Juli 2019
Achtung Änderung 31. August anstatt 30. September
73 (1) Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres [...] das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für die Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet wurden.
74 (2) Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden; mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können auch Kinder zurückgestellt werden, bei denen sich dies während des ersten Schulhalbjahres zeigt. Die Entscheidung trifft die Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule nicht angerechnet.
74 (3) Kinder, die vorzeitig eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, sind verpflichtet, sich auf Verlangen der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde an einer pädagogisch-psychologischen Prüfung (Schuleignungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen lassen.
Alle wichtigen Schulinformationen finden Sie online beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg unter www.bildungsportal-bw.de. Dort sind auch viele interessante Downloads (Broschüren) zu allen aktuellen Themen zu finden.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter folgendem Link:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2019+08+29+Einschulungsstichtag
Alle Eltern der Kinder, die zum 1. August schulpflichtig werden, erhalten einen Elternbrief.
Informationen zur Schülerbetreuung
Liebe Eltern,
im unten angefügten Link finden Sie eine kleine Power-Point-Präsentation und wichtige Informationen zu unserem Hortangebot.
Sollten Sie noch Fragen haben wenden Sie sich gerne an uns.
per E-Mail an : hort@schlossgartenschule.de oder telefonisch 0721 46 595 79