Ferien

Ferienordnung

Ferienordnung Schuljahr 2022/2023

SOMMERFERIEN

Do, 28.07.2022 bis Sa, 10.09.2022

HERBSTFERIEN + Feiertag

Sa, 29.10.2022 bis Sa, 05.11.2022

WEIHNACHTSFERIEN

Mi, 21.12.2022 bis Sa, 07.01.2023

Bewegliche Ferientage

Sa, 18.02.2023 bis Sa, 25.02.2023

OSTERFERIEN + bewegliche Ferientage

Sa, 01.04.2023 bis Sa , 15.04.2023

PFINGSTFERIEN

Sa, 27.05.2023 bis Sa, 10.06.2023

SOMMERFERIEN 2022/2023

Do, 27.07.2023 bis Sa, 09.09.2023

Mit der Bitte um Beachtung:

Unterrichtsbefreiungen außerhalb der Ferienzeiten, können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (§4 Schulbesuchsverordnung) von den jeweiligen Schulleitungen genehmigt werden.

Gez. Barbara Fuchs

Geschäftsführende Schulleiterin aller Pfinztaler Schulen

Liebe Eltern,
leider häuft es sich in den letzten Jahren, dass Eltern um Beurlaubung ihrer Kinder vor den Ferienabschnitten oder im Anschluss daran bitten. Diese Genehmigung einer Beurlaubung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.

Hintergrund

Schulfrei für Kuren und Kirche
Die Schulpflicht und deren Einhaltung durch Erziehungsberechtigte ist unter anderem im Paragraf 1 und 4 der Schulbesuchsverordnung festgehalten. Ein Verhinderungsgrund ist demnach Krankheit. Eine Beurlaubung ist nach der Verordnung nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.

Als Beurlaubungsgründe werden unter anderem anerkannt:

Kirchliche Veranstaltungen, religiöse Gedenktage, Heilkuren, Schüleraustausch, die Teilnahme an Tagen der Landeszentrale für politische Bildung oder an sportlichen Wettkämpfen, die Hochzeit von Geschwistern, Hochzeitsjubiläen, schwere Krankheit von Familienmitgliedern oder ein Todesfall in der Familie.

Laut Schulpflicht müssen die Erziehungsberechtigten dafür sorgen, dass die Schüler am Unterricht regelmäßig teilnehmen. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Geldbuße, die von Stadt oder Landratsamt ausgesprochen wird.

Artikel der BNN von 24. Juli 2006

"Eltern verlängern oft eigenmächtig die Ferien
"Schulfrei"
für den billigeren Urlaubsflug: Lehrerverband empört über Anträge und Lügen
Von unserer Mitarbeiterin Susanne Kupke
Karlsruhe/Stuttgart. Immer wieder vor den Ferien bekommt Rektor Michael Gomolzig besonders viel Eltern-Post: "Da es aufgrund der Reiseverbindung leider nicht anders möglich war, möchte ich Sie bitten, meine Tochter ab dem 31. Juli vom Unterricht zu befreien." So oder ähnlich lauten die Wünsche nach einer vorzeitigen Freistellung vom Unterricht. "Anträge auf vorzeitige Unterrichtsbefreiung nehmen zu das Unrechtsbewusstsein sinkt", kritisiert Gomolzig, zugleich Sprecher des Lehrerverbandes Bildung und Erziehung (VBE).
Um zum günstigeren Preis zu verreisen oder um lange Staus auf den Autobahnen zu vermeiden, versuchen nach Beobachtung des Rektors der Grund- und Hauptschule Geradstetten in Remshalden immer mehr Eltern, den Urlaubsbeginn vorzuziehen oder die Ferien zu verlängern. Ein "Unding", urteilten auch der Landeselternbeirat und das Kultusministerium.
Der "klare Verstoß gegen die Schulpflicht" kann die Eltern teuer zu stehen kommen: Wer sein Kind ohne Genehmigung früher aus dem Unterricht nimmt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Zwar kann sich Gomolzig ein Stück weit in Eltern hineinversetzen. "Gerade bei mehreren Kindern geht ein Urlaub ins Geld. Im Grunde genommen ist es aber Egoismus pur. Wenn das alle machen, können wir bald eine Woche früher dichtmachen." Für besonders problematisch hält er, dass Schulferien nach eigenem Gutdünken schon fast als selbstverständlich erachtet werden. "Man findet das zunehmend ganz normal. Es wird vorausgesetzt, das man frei bekommt."
Dabei gibt es nach Angaben des Rektors durchaus Ausnahmen etwa, wenn Eltern zur Ferienzeit aus beruflichen Gründen keinen Urlaub nehmen können. "Man muss jeden Fall einzeln anschauen." Doch die meisten Anträge müssten abgelehnt werden, weil kein entsprechender Beurlaubungsgrund laut Schulverordnung vorliegt. (Siehe auch "Hintergrund")
Irrig ist nach Angaben des Lehrerverbands-Sprechers die Annahme, dass in der letzten Woche vor den Ferien "sowieso nichts mehr läuft". "Es geht auch um das soziale Miteinander und nicht nur um das Lernen." Gomolzig appellierte an die Eltern, sich an die Ferienzeiten zu halten und auch an die Schulen, dies einheitlich zu handhaben. Wenn der Rektor der Nachbarschule "ein zu großes Herz" habe, sei dies ungerecht gegenüber den Schülern der anderen Schule. Schließlich gebe es genug freie Tage: "75 Ferientage sind doch eine stolze Zahl", meinte Gomolzig.
Der VBE-Sprecher verwies auch auf die Vorbildfunktion der Eltern. Fatal sei beispielsweise, wenn zum wiederholten Mal die angeblich kranke Großmutter als Ausrede herhalten müsse. "Die Kinder lernen dann: Mit List und Tücke kommt man weiter." Schützenhilfe erhält Gomolzig selbst von Eltern: "Es ist ein Unding, wenn Eltern ihre Kinder für den Urlaub früher aus der Schule nehmen", findet die Vorsitzende des Landeselternbeirats Baden-Württemberg, Christiane Staab. "Wenn die Eltern es so locker handhaben, müssen sie sich nicht wundern, wenn ihre Kinder später bei anderen Gelegenheiten die Schule schwänzen."
"Schulpflicht beginnt am ersten Schultag und endet am letzten", betont auch ein Sprecher des Stuttgarter Kultusministeriums. Er rief die Schulen auf, frühzeitiges Herausnehmen den Städten und Landratsämtern zu melden. Diese können dann Bußgelder verhängen, die zwischen 50 und 120 Euro betragen."